Rehabilitationssport
Gesund leben - gesund bewegen!
Unsere Rehabilitationssportangebote stehen für ein hohes Maß an Qualität:
Hier gelangen Sie zu unseren Rehasportangeboten Hier gelangen Sie zu unseren Rehasportangeboten Weitere Infos zum RehabilitationssportRehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 SGB IX, welche auf die Art und Schwere der Erkrankung (physisch/psycho-sozial) abgestimmt ist und den postoperativen bzw. physiotherapeutischen Behandlungserfolg nachhaltig sichern soll. Bei einer Verordnung über den behandelnden Haus- oder Facharzt kommen Krankenkassen als Kostenträger für den Rehasport auf; bei einer Verordnung über eine Rehaklinik die Unfallkasse oder der Rentenversicherungsträger. Rehabilitationssport unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und belastet damit nicht das Budget des Arztes. Eine Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten bzw. 90-120 Übungseinheiten bei Herz- oder chronischen Erkrankungen. Die Erstattung der Kostenpauschale pro genutzter Übungseinheit erfolgt direkt zwischen Kostenträger und zertifiziertem Rehasportanbieter - meist erst nach Ablauf des Verordnungszeitraumes bzw. nach Aufbrauchen der verschriebenen Verordnungseinheiten.
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(Foto: VGBS, BSSA): Rehabilitationssport in |